Abbrandgenehmigung
Gemäß der Gefahrenabwehrverordnung ist für das Anlegen einer Feuerstelle eine Genehmigung durch die Gemeindeverwaltung erforderlich. Diese „Genehmigung zur Anlage einer Feuerstelle“ wird kostenfrei ausgestellt.
Ansprechpartnerin ist Frau Carmen Kittelberger, vertreten durch Frau Kathrin Als. Die Genehmigung kann per E-Mail beantragt werden – entweder an
Die Entscheidung über die Genehmigung erfolgt unter Berücksichtigung des aktuell gültigen Grasland-Feuerindex und des Waldbrand-Gefahrenindex vom Deutschen Wetterdienst.
Wichtiger Hinweis:
Das Anlegen einer Feuerstelle ohne Genehmigung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und gegebenenfalls einen kostenpflichtigen Feuerwehreinsatz gemäß § 36 LBKG nach sich ziehen. Auch bei Vorliegen einer Genehmigung können Kosten entstehen, wenn die darin festgelegten Auflagen nicht eingehalten werden. Gartenabfälle sind grundsätzlich bei der Grünabfallsammelstelle des AWB Bad Dürkheim abzugeben.