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Rauchmelder

 Seit 01.01.2013 gilt in Rheinland-Pfalz die Rauchmelderpflicht in Privatwohnungen. Die Landesbauordnung sieht vor, dass in Fluren, Schlafzimmern und Kinderzimmern Rauchmelder angebracht sein müssen. Darüber hinaus empfiehlt die Initiative ‚‚Rauchmelder retten Leben" die Anbringung von Rauchmeldern in Räumen, in denen man sich länger auf hält, in Räumen die als Fluchtweg dienen können oder auch in Zimmern in denen viele Elektrogeräte installiert sind. Die Verantwortung für die Installation liegt beim Eigentümer oder beim Mieter, je nach Vereinbarung im Mietvertrag.

Anbringung von Rauchmeldern.

Ein Rauchmelder hat eine Lebensdauer von 10 Jahren. Danach müssen Sie ausgetauscht werden. Wer dabei kostengünstig denkt, kauft sich direkt Rauchmelder mit einer 10-Jahres-Batterie. Hier entfällt der Austausch der Batterie, da eine Batterie für komplette Lebensdauer eines Rauchmelders hält. Sollten Sie beim Nachbarn oder bei sich das Piepsen eines Rauchmelders hören, wählen Sie lieber ein Mal zu viel den Notruf als zu wenig. Insbesondere, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um den Batteriewarnton oder um tatsächlichen Alarm handelt. Alle weiteren Informationen rund um das Thema Rauchmelder finden Sie HIER