Abbrand-genehmigung
Nach der Gefahrenabwehrverordnung muss zur Anlage einer Feuerstelle eine Feuerstellengenehmigung durch die Gemeindeverwaltung erteilt werden.
Nach der Gefahrenabwehrverordnung muss zur Anlage einer Feuerstelle eine Feuerstellengenehmigung durch die Gemeindeverwaltung erteilt werden.